Seit 2018 ist Verena Bentele (40) Präsidentin des Sozialverbands VdK und vertritt die sozialpolitischen Interessen von über 2,1 Millionen Mitgliedern. Zuvor war sie ab 2014 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Seit 2021 ist Bentele zudem Vizepräsidentin des Deutschen Olympischen Sportbundes. Vor ihrer politischen Laufbahn wurde die blind geborene Bentele durch ihre Erfolge als Leistungssportlerin im Langlauf und Biathlon bekannt. Sie gewann zwölf Goldmedaillen bei Paralympischen Spielen und ist Mitglied der Hall of Fame des deutschen Sports.
V Was bedeutet soziale Verantwortung von Unternehmen für Sie?
Unternehmen können ganz unterschiedlich sozial verantwortungsvoll handeln. So kann die kleine Bäckerei ihre unverkauften Brötchen an die Tafel spenden oder der große Konzern für seine Mitarbeitenden eine Kindertagesstätte einrichten. Während der Energiekrise handeln Unternehmen beispielsweise verantwortungsbewusst, indem sie weniger Gas, Öl und Strom verbrauchen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zeigen soziale Verantwortung, indem sie die individuellen Bedarfe der Mitarbeitenden erkennen und berücksichtigen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bekommt die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine besondere Bedeutung. Auf der einen Seite bringen sie wichtige Erfahrungen mit, auf der anderen Seite sind sie nicht mehr so belastbar – zum Beispiel mit Nachtschichten. Sind Menschen mit einer Behinderung beschäftigt, müssen die Arbeitsplätze barrierefrei gestaltet sein. Für Rollstuhlnutzer etwa muss genügend Platz für Wendemanöver eingeplant werden. Schalter, Möbel und technische Geräte im Büro müssen auch aus einer sitzenden Position erreichbar und die Zugänge zu den Räumen barrierefrei sein. Zudem ist die flexible Arbeitszeitgestaltung für viele ein wichtiges Anliegen, insbesondere von Eltern und Alleinerziehenden. Andere pflegen zu Hause Angehörige oder können aufgrund einer Erkrankung phasenweise nur zeitlich begrenzt arbeiten oder müssen nach einer längeren Krankheitspause erst stundenweise wieder an die Arbeit herangeführt werden. Langzeiterkrankte Mitarbeiter sollten vom Arbeitgeber ein Angebot für ein betriebliches Eingliederungsmanagement erhalten. Viel zu oft sind sie stattdessen von einer Kündigung bedroht.
Das Ziel einer sozial verantwortungsvollen Personalpolitik muss sein, gute und vernünftige Arbeitsbedingungen zu schaffen – auch für Ältere und Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, damit diese möglichst lange im Unternehmen bleiben und dann gesund in ihren Ruhestand gehen können.
V Was können Unternehmen konkret tun, um die Themen des VdK zu unterstützen – nehmen wir mal die soziale Gerechtigkeit?
Großen Handlungsbedarf sehe ich bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Berufsleben. Schwerbehinderte stoßen auf dem Arbeitsmarkt noch immer auf viele Schwierigkeiten. Ich finde es verantwortungslos, dass die freie Wirtschaft seit vielen Jahren die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit einer Schwerbehinderung nicht erfüllt. Es ist nicht nachvollziehbar, weil so – trotz einer steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften – vielen gut ausgebildeten oder hochmotivierten Menschen der Weg ins Berufsleben versperrt bleibt. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind aktuell knapp 160.000 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos, und die Gruppe der Langzeitarbeitslosen unter ihnen wird immer größer.
Private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stehlen sich aus der Verantwortung, denn Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen besetzen. Mittlerweile entziehen sich fast 45.000 Unternehmen dieser Pflicht. Das ist ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber. Für mich ist das ein Skandal. Deshalb wird es allerhöchste Zeit, dass der Gesetzgeber nun endlich eine höhere Ausgleichsabgabe einführt, um die „Null-Beschäftiger“ stärker heranzuziehen. Das ist auch ein Gebot der Solidarität mit denjenigen Unternehmen und Organisationen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, neu einstellen, die Arbeitsplätze entsprechend ausstatten und absichern und die zum Teil sogar die Pflichtquote übererfüllen. Nach unserer Auffassung hätte die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die sich diesem solidarischen Prinzip vollständig verweigern, schon längst erhöht werden müssen. Nun wird die neue Ausgleichsabgabe nach den Plänen der Bundesregierung im März 2025 das erste Mal fällig. Dennoch: Es ist gut, dass die Totalverweigerer künftig 720 Euro pro Platz pro Monat bezahlen müssen. In der Vergangenheit hat sich leider gezeigt, dass auch breit angelegte Öffentlichkeitskampagnen und befristete Förderprogramme die Beschäftigungsquote von Menschen mit einer Schwerbehinderung nicht erhöht haben.
V Was können Unternehmen tun, damit Beschäftigte nicht dauerhaft erkranken?
Die beste gesundheitliche Vorsorge für die Mitarbeitenden sind gute Arbeitsbedingungen. Dazu zählen die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und die Arbeitssicherheit genauso wie ausreichend Personal, um die Arbeit gut bewältigen zu können. Viele Krankheiten entstehen durch zunehmenden Stress am Arbeitsplatz und Arbeitsverdichtung. Aus Sicht des VdK müssen die Arbeitgeber stärker in die Verantwortung für die gesundheitliche Prävention genommen werden. Wenn die Krankenschwester mit Mitte 40 zu uns kommt, um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist es schon zu spät. Durch eine frühzeitige Intervention könnte der weit überwiegende Teil chronisch kranker oder behinderter Menschen wieder eingegliedert werden. Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Rentenbezug kosten ein Vielfaches mehr als eine sinnvolle Prävention und Rehabilitation. Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) wurde 2005 ein Instrument geschaffen, mit dem frühzeitig gegengesteuert werden kann. Allerdings wissen viele Unternehmen noch vergleichsweise wenig von diesen Möglichkeiten. Laut einer Umfrage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erhalten nur rund 40 Prozent der langzeiterkrankten Beschäftigten ein BEM-Angebot, im Handwerk und Dienstleistungsbereich noch seltener. Da ist noch eine ganze Menge Luft nach oben. Laut Koalitionsvertrag sollte das BEM als Instrument stärker etabliert werden, auch unter Einbindung der betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen. Leider ist das im aktuellen Gesetzgebungsverfahren noch nicht berücksichtigt. Das sollte Unternehmen nicht davon abhalten, hier auch ohne gesetzliche Änderungen mit den betrieblichen Interessenvertretungen zu guten Vereinbarungen zu kommen. Denn von einem guten BEM können sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen profitieren.
V Was muss getan werden, um die Situation von Frauen in Unternehmen zu verbessern und die Gleichberechtigung im Job zu ermöglichen?
Gleichberechtigung im Job muss sich endlich in den Einkommen widerspiegeln. Frauen verdienen mit durchschnittlich 19,12 Euro brutto pro Stunde gut vier Euro weniger als Männer. Einer der Gründe für den Gehaltsunterschied ist zum Beispiel, dass typische Frauenjobs, wie die Pflege von Pflegebedürftigen oder die Erziehung von Kindern, schlechter bezahlt werden als vergleichbare Männerjobs. Sogar wenn die Tätigkeit und Qualifikation vergleichbar sind, erhalten Frauen sechs Prozent weniger Stundenlohn als Männer. Das muss sich unbedingt ändern. Zudem können Frauen oft nur in Teilzeit erwerbstätig sein, weil sie den Großteil der unbezahlten Arbeit leisten, wie Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Die Rückkehr in den Vollzeitjob ist danach oft nicht mehr möglich. Erst ab 46 Beschäftigten sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der 2018 geschaffenen Brückenteilzeit zu diesem Rückkehrrecht verpflichtet. Wer wegen der Pflege der Mutter oder des Ehepartners die Arbeitszeit reduziert oder ganz aus dem Beruf aussteigt, muss sich finanziell oft stark einschränken. Wer aber mit der bisherigen Wochenarbeitszeit im Job bleibt, bekommt Pflege und Beruf nur sehr schwer unter einen Hut. Deshalb fordern wir als Sozialverband VdK für die Zeiten von Nächstenpflege eine Freistellung von der Arbeit mit Gehaltsersatz plus ein Rückkehrrecht in den Vollzeitberuf. Die Schlechterstellung von Frauen während der Erwerbstätigkeitsphase hat zur Folge, dass Frauen überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen sind. Frauen benötigen im Rentenalter deutlich häufiger Unterstützung vom Staat als Männer. Das darf nicht sein.
V Sehen Sie Anpassungsbedarf bei der betrieblichen Altersversorgung?
Zunächst einmal ist für den VdK klar, dass die gesetzliche Rente gestärkt werden muss. Die betriebliche Altersvorsorge darf nur eine ergänzende Funktion im Alter haben. Um diese zu erfüllen, sollte sie für Beschäftigte attraktiver werden. Aus meiner Sicht muss die betriebliche Altersvorsorge mit einer paritätischen Arbeitgeberbeteiligung ausgestaltet werden. Außerdem müssen die Möglichkeiten der Mitnahme von Betriebsrentenanwartschaften bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder privater Fortführung ausgebaut werden. Ich halte die Entgeltumwandlung für kein gutes Instrument. In der Einzahlungsphase sollte sich die betriebliche Altersvorsorge an der aktuell geltenden Regelung bei der Riester-Rente orientieren. Die Sozialversicherungsfreiheit bei der Entgeltumwandlung hat sich nicht bewährt. Sie führt dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer weniger Beiträge in Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einzahlen, weil das Bruttoeinkommen insgesamt und damit auch die Sozialabgaben durch die Entgeltumwandlung geringer ausfallen. Das bewirkt insbesondere bei langer Laufzeit, dass sich der Rentenanspruch entsprechend vermindert und zugleich bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit niedrigere Leistungen gezahlt werden. Zudem wird die Finanzierungsbasis der Sozialversicherung geschwächt. Von der Sozialversicherungsfreiheit profitieren bei der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung deshalb vor allen Dingen die Arbeitgeber.
V Was macht Ihnen Hoffnung?
Hoffnung macht mir, dass es viele Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die die Zeichen der Zeit erkannt haben. Sie bekennen sich zu einer nachhaltigen Herstellung ihrer Produkte und legen Wert auf das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten und auf saubere Lieferketten. Das tun sie natürlich auch deshalb, weil Kunden immer häufiger bei Produkten zugreifen, die transparent und ethisch verantwortungsvoll entstanden sind, und weil private Geldanleger in Unternehmen investieren, die sich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen. Da ist die Wirtschaft manchmal schon weiter als die Politik. Beim Thema Inklusion sieht das leider anders aus. Viele Betriebe zahlen lieber die Ausgleichsabgabe, anstatt Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Und sie schöpfen oft nicht die Möglichkeiten aus, älteren und kranken Menschen den Verbleib im Unternehmen zu erleichtern – und das in Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, geeignetes Personal zu finden. Meine Hoffnung ruht auf den vielen guten Beispielen von Firmen, die zeigen, dass gelebte Inklusion, in der jeder seine Stärken, seine Erfahrung und seine Perspektive einbringen kann, eine Bereicherung ist.
Die Fragen stellte Oliver Kauer-Berk.




