Der Handlungsdruck ist hoch. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Dass dieses Ziel nicht nur Symbolcharakter hat, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2021 klargestellt und zügige Nachbesserungen im Klimaschutzgesetz angeordnet. Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner jüngsten Rechtsprechung keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass es geboten ist, die Klimaschutzgesetzgebung streng auszulegen.
Wirtschaftssteuerung als Schlüssel
Auch abseits der Gesetzeslage ist klar, Klimaschutz ist das Gebot der Stunde. Neben der ökologischen Notwendigkeit wird der nachhaltige Umbau aus ökonomischen Erwägungen immer bedeutender. Die großen Wirtschaftsräume in China und den USA haben die ökologische Modernisierung zum Markenkern ihrer Wirtschaftspolitik gemacht und setzen auf eine grüne Wachstumsstrategie. So sehr stetiges Wachstum vor dem Hintergrund des Ressourcenverbrauchs kritisch betrachtet werden muss, drohen Deutschland und Europa in der Transformation abgehängt zu werden. Das kann perspektivisch nicht nur zu Wertschöpfungsverlusten führen, sondern auch gute Arbeitsplätze kosten und damit breite Wohlstandseinbußen zur Folge haben. 2023 war laut dem Institut der deutschen Wirtschaft mit 125 Milliarden Euro der Abfluss von Direktinvestitionen aus Deutschland so hoch wie nie. Gleichzeitig ist der Investitionsbedarf so hoch wie nie zuvor. Studien im Auftrag des Bundesverbandes der Industrie beziffern die zusätzlichen Mehrinvestitionen für Klimaschutz bis 2030 auf 860 Milliarden Euro. Zu ähnlichen Zahlen kommen auch andere Studien, zum Beispiel der OECD.
Eine aktive wirtschaftspolitische Steuerung, die den Rahmen für öffentliche und private Investitionen setzt, ist der Schlüssel zum Erfolg. Die USA haben mit dem Inflation Reduction Act diesen erfolgreichen Dogmenwechsel vollzogen. Die „Bidenomics“ setzen die notwendigen Impulse für einen nachhaltigen Umbau der Volkswirtschaft. Das Programm verknüpft Investitionslenkung mit klaren sozialen Vorgaben, wie „Prevailing Wages“, sprich angemessene Löhne oder Ausbildungszusagen, und hat das erklärte Ziel, „Union Jobs“, also gewerkschaftlich organisierte Arbeitsplätze, zu schaffen. Die Biden-Administration will somit nicht nur zukunftsfähige Wertschöpfung sichern, sondern verfolgt damit auch eine breite Wohlstandsbeteiligung, die in der Mitte der Gesellschaft ankommen soll. Diese Verknüpfung kann dazu beitragen, die entstandenen gesellschaftlichen Gräben der vergangenen Jahre zu schließen und für mehr Akzeptanz im Veränderungsprozess zu sorgen.
Deutschland und Europa sollten daraus zwei Lehren ziehen: Ein rigider Sparkurs gefährdet die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Laut dem Wirtschaftswissenschaftler Tom Krebs führt allein die Energiepreiskrise in Deutschland zu einem Wohlstandsverlust von knapp 400 Milliarden Euro bis 2024, während die USA mit ihrer Politik schon längst wieder auf Vorkrisenniveau sind. Eine Reform der Schuldenbremse ist unabdingbar, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und nicht abzuwürgen. Zudem kann ein gesellschaftlicher Konsens über ein breit angelegtes Zukunftspaket analog zum Sondervermögen der Bundeswehr die langfristige Transformationsfinanzierung sicherstellen. Der Klima- und Transformationsfonds könnte entsprechend weiterentwickelt, im Grundgesetz verankert und mit einem dem Bedarf gerecht werdenden Finanzvolumen ausgestattet werden.
Die zweite Lehre ist die Verknüpfung von öffentlichen Geldern mit gesellschaftsrelevanten Vorgaben. Es ist zielführend, öffentliche Gelder verpflichtend an Tarifbindung, Beschäftigungsentwicklung und Standortsicherung zu koppeln. Das stärkt nicht nur das Vertrauen in die Transformation, sondern kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt erhöhen und die Transformationsgewinne über gute Löhne breit verteilen. Diese Verknüpfung findet sich schon heute in Ansätzen in den Klimaschutzverträgen der Bundesregierung oder in der Industriestrategie des Bundeswirtschaftsministeriums wieder.
Mitbestimmung und Tarifbindung
Die aktive Beteiligung von Gewerkschaften über Tarifbindung und Mitbestimmungsstrukturen ist dabei kein Selbstzweck, sondern wesentlich, um die demokratische Teilhabe der Beschäftigten zu ermöglichen. In Tarifverhandlungen spielen zunehmend Klauseln über Zukunftsinvestitionen, Personalstrategien oder Beschäftigungssicherung eine gewichtige Rolle und sind Hebel zur Gestaltung der Transformation auf betrieblicher Ebene. Studien zeigen zudem, dass Unternehmen, in denen Beschäftigte aktiv über Mitbestimmungsstrukturen beteiligt sind, nachhaltiger wirtschaften, mehr Treibhausgasemissionen vermeiden und dass dort häufig auch ein besseres Innovationsklima herrscht.
Das hat zum einen mit der langfristigen Perspektive zu tun, die Beschäftigte mit Blick auf ihre Arbeitsplätze, ihr Einkommen und ihre Standorte einfordern. Gerade in Zeiten häufig wechselnder Mitglieder in Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen und immer kürzer werdender Amtszeiten kommt es den Arbeitnehmervertreter*innen im mitbestimmten Aufsichtsrat zu, die langfristige Entwicklung des Unternehmens im Auge zu behalten. Der Thinktanker und Wirtschaftsexperte Nils Redeker vom Jacques Delors Centre zeigt, dass die paritätische Mitbestimmung in Deutschland die Investitionen der Unternehmen erhöht. Die Verhandlungsmacht der Beschäftigten ist ein wesentlicher Schlüssel für Investitionen und somit für eine nachhaltige Modernisierung der Unternehmen.
Neben den technologischen Innovationen ist das Innovationspotential der Expert*innen im Unternehmen – der Beschäftigten – entscheidend für Erfolg und Misserfolg. Beispielhaft stehen dafür von Betriebsräten etablierte Vorschlagswesen, die Beschäftigte unterstützen, ihr Wissen einzubringen, um Betriebsabläufe zu verbessern, Ressourcen einzusparen oder Umweltschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Beteiligung von Betriebsräten vereinfacht die Einführung neuer Technologien und Prozesse. Mögliche Probleme und Hemmnisse können aus Sicht der Beschäftigten, die täglich mit den Neuerungen zu tun haben, bereits frühzeitig vermieden werden.
Um diesen Hebel zu stärken, sollten die Werkzeuge der Mitbestimmung entsprechend ausgeweitet und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Die bisher vorherrschenden Informations- oder Beratungsrechte der Betriebs- und Personalräte reichen nicht mehr aus, um das große volkswirtschaftliche Restrukturierungsprogramm adäquat zu begleiten.
Internationale Kooperation
Die Ergebnisse der 28. Weltklimakonferenz haben es der Weltgemeinschaft vor Augen geführt. Nur eine weltweite Trendumkehr in den Emissionen kann die gravierendsten Klimaschäden verhindern. Viele Staaten setzen immer noch auf fossile Geschäftsmodelle oder leben von der Extraktion fossiler Energieträger. Ein ambitionierter Klimaschutzpfad wird daher nicht ohne internationale Kooperationen auskommen und muss dabei Alternativen für die Länder anbieten, die heute noch von der Ölförderung oder vom Kohleabbau leben. Die Hoffnung auf eine freiwillige Abkehr scheint unter dem bestehenden Zeitdruck mehr als gewagt.
Vielmehr können über multi- beziehungsweise bilaterale Kooperationen neue nachhaltige Geschäftsmodelle entwickelt, gemeinsame ökologische und soziale Standards gesetzt und belastbare Partnerschaften abgesichert werden. Diese langfristigen Partnerschaften können an bestehende Handelsabkommen andocken und eine neue ökologische und soziale Dimension im Sinne von Transformationsabkommen entwickeln. Ihr Kern können Absprachen über Energieexporte wie Wasserstoff, gemeinsame Kohlenstoffmanagementsysteme oder einheitliche Marktzugänge für grüne Technologien sein. Es ist von zentraler Bedeutung, dass solche Abkommen ein hohes Ambitionsniveau beschreiben und klare soziale Vorgaben machen. Das können gute Löhne, angelehnt an den Tariflohn, Mitbestimmungsrechte oder gewerkschaftliche Beteiligung an Prozessen sein. Mindestmaß müssen Menschen- und Arbeitnehmerrechte darstellen. Diese Erweiterung kann dazu beitragen, den Lebensstandard weltweit zu heben, Wohlstand inklusiv zu verteilen und Widerstände gegen die Transformation abzubauen.




