Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für betriebliche Freiwilligenprogramme

Corporate Volunteering kann für Unternehmen ein großer Hebel sein, um Motivation und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden gezielt zu fördern und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Öffentlichkeitswirksame „Social Days“, bei denen Mitarbeiter gemeinsam Müll aufsammeln, Mentoring-Programme, Pro-Bono-Tätigkeiten oder mehrmonatige Secondments für Tätigkeiten in NGOs – Corporate Volunteering hat viele Gesichter. Allen gemeinsam ist eine Unterstützung der Mitarbeitenden dabei, sich aktiv für gemeinnützige Aktivitäten oder Projekte zu engagieren, auch „betriebliche Freiwilligenprogramme“ genannt.

Neben Geld- und Sachspenden und der kostenfreien Überlassung betrieblicher Infrastruktur an gemeinnützige Einrichtungen bietet die Freistellung von eigenen Mitarbeitenden für bürgerschaftliches Engagement die Möglichkeit für Unternehmen, einen unmittelbaren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Doch Corporate Volunteering wirkt sich nicht nur positiv auf die Gesellschaft aus. Es bietet auch Mehrwerte für das Unternehmen und die Mitarbeitenden:

Corporate Volunteering stärkt den „Teamspirit“ und die Bindung an den Arbeitgeber. Neben einer größeren Zufriedenheit am Arbeitsplatz, einer gesteigerten Einsatzbereitschaft und einer stärkeren Identifikation mit dem Arbeitgeber berichten teilnehmende Mitarbeiter auch von einer als signifikant höher empfundenen Sinnhaftigkeit der eigenen Arbeit. Mitarbeiter können zudem neue Kompetenzen und Sichtweisen erwerben, welche sich wiederum in ihrer täglichen Arbeit für das Unternehmen bezahlt machen. Für das Unternehmen können Reputationsgewinne mit Mitarbeiterzufriedenheit und Personalentwicklung kombiniert werden. Auch beim Recruiting erkundigen sich Bewerber immer häufiger nach dem sozialen Engagement des Unternehmens.

Das Corporate Volunteering als Teil der Corporate-Citizenship-Strategie stellt daher zu Recht ein Trendthema dar, welches jedoch bislang fast ausschließlich in sehr großen Unternehmen einer belastbaren Strategie folgt. Aufgrund der Vielfältigkeit der Unternehmen und des breiten Spektrums an Möglichkeiten des sozialen Engagements kann es keine Blaupausen geben. Corporate Volunteering kann in jedem Unternehmen anders aussehen – abgestimmt auf die Unternehmensstrategie, die Wünsche und Kompetenzen der Mitarbeitenden und den regionalen Bedarf. Dennoch lassen sich neben den praktischen Erfolgsfaktoren für ein Programm einige rechtliche Aspekte nennen, die unabhängig von Größe und Budget des Unternehmens schon bei der Entwicklung einer Corporate-Volunteering-Strategie bedacht werden sollten:

Corporate Volunteering ist idealerweise Teil einer langfristigen und verlässlichen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Kooperationspartner. Erwartungen und Bedürfnisse sollten klar kommuniziert und in einer Vereinbarung fixiert werden. Diese sollte das Format der Zusammenarbeit sowie die zu erbringenden Leistungen klar regeln, Rollen und Verantwortlichkeiten festlegen und idealerweise Regelungen zu Haftung und Verschwiegenheit enthalten.

Insbesondere das sogenannte „Skills-based Volunteering“, also eine ehrenamtliche Tätigkeit, bei der die Mitarbeitenden Fähigkeiten aus ihrem Berufsalltag für einen gemeinnützigen Zweck einsetzen, setzt in der Regel eine langfristige und sorgfältige Planung voraus. Längere Einsätze bei Organisationen bedürfen einer einzelvertraglichen Vereinbarung zur Freistellung von der Arbeitsleistung, in denen alle Einzelfragen, wie etwa Kostenübernahme, Urlaubsanspruch und Versicherungsschutz, geregelt werden. In der Regel kommt kein Beschäftigungsverhältnis zur Organisation zustande, für die sich die Mitarbeitenden engagieren. Vor allem bei Auslandseinsätzen sollte ein besonderes Augenmerk auf etwaige aufenthaltsrechtliche Beschränkungen gelegt werden. Geregelt werden sollte auch der Fall, wie mit kurzfristigen Änderungen umgegangen wird, etwa weil der Mitarbeitende das Programm vorzeitig abbrechen möchte oder aufgrund plötzlicher Änderung der weltpolitischen Lage eine Reise in das Zielland nicht mehr möglich oder nicht mehr sicher ist.

Auch einzelne Aktionstage, Blutspendeaktionen, Fundraisingevents oder wöchentliche Onlinementorings erfordern klare Regeln zur Arbeitszeit. Werden die Mitarbeitenden ganz oder teilweise bezahlt freigestellt, oder müssen sie diese Zeit nacharbeiten? Sofern andere oder weitere Anreize für Corporate-Volunteering-Aktivitäten geboten werden, sollten diese ebenfalls klar geregelt werden.

Bei der Ausgestaltung des Corporate-Volunteering-Programms ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollten alle Mitarbeitenden die gleichberechtigte Möglichkeit zur Teilnahme oder Bewerbung erhalten.

Soweit im Unternehmen Betriebsräte gebildet sind, haben diese je nach Ausgestaltung des Programms ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Dies gilt insbesondere bei Regelungen zu bezahlten Freistellungen. Doch auch wenn kein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht, sollte dieser stets in die Planungen einbezogen werden und Corporate-Volunteering-Richtlinien mittragen.

Gesetzliche Regelungen existieren zum Teil für den Katastrophenfall sowie für Mitarbeitende, die in der Freiwilligen Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder in den Wohlfahrtsverbänden tätig sind. Daneben sehen die Katastrophenschutzgesetze der Länder zum Teil die Möglichkeit des Einsatzes freiwilliger Helfer vor.

Bei Corporate-Volunteering-Einsätzen kann es zu Schadensfällen kommen. Die Mitarbeitenden selbst können einen Schaden erleiden oder andere schädigen. Je nach konkretem Einsatzbereich ist gegebenenfalls zu prüfen, ob eine zusätzliche Haftpflichtversicherung benötigt wird.

Häufig werben Unternehmen auf ihren Webseiten oder Social-Media-Kanälen mit Corporate-Volunteering-Aktionen. Sofern hierbei Mitarbeitende namentlich benannt werden oder auf Fotos zu sehen sein sollen, ist hierfür deren Einwilligung erforderlich.

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